Waldbrände

Basel BS: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot wegen Waldbrandgefahr

Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt. Dies gilt auch für mitgebrachte Grills im Wald und in Waldrandnähe (Abstand 200 m), sowie in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.

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Basel-Stadt/Basel-Landschaft: Absolutes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4). Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.

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Muttenz BL: Feuer in provisorischem Nachtlager – Polizei sucht Zeugen

Am Sonntagmorgen, 26. April 2026, kurz nach 10.00 Uhr, kam es in einem provisorischen Nachtlager in einem kleinen Waldstück an der St. Jakobstrasse in Muttenz zu einem Brandausbruch. Personen wurden keine verletzt.

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